LEIDLRund ums Haus
LEIDL-Mitarbeiter räumt und streut einen Gehweg vor einem Mehrfamilienhaus
Winterdienst · Stuttgart · Saison 2026/27

Gehwege frei.
Pflicht erfüllt.

Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht für Mehrfamilienhäuser, WEGs und Hausverwaltungen – mit festem Räumplan und Einsatzprotokoll.

  • Kostenlose Besichtigung & Festpreisangebot
  • Planbare Saisonpauschale statt Überraschungen
  • Jeder Einsatz dokumentiert – Datum, Uhrzeit, Leistung

Die Touren für den Winter werden jetzt geplant – sichern Sie sich rechtzeitig Ihren Platz.

Kostenloses Angebot anfordern

Wir melden uns schnellstmöglich und vereinbaren eine kostenlose Besichtigung.

Ich bin …
Betriebshaftpflicht
Einsatzprotokoll
Fester Ansprechpartner
Alle Stuttgarter Stadtteile
Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Ihr Objekt

Räumbereiche und Einsatzzeiten legen wir bei der Besichtigung gemeinsam fest – im Vertrag steht genau, welche Flächen wir betreuen.

  • Gehwege vor dem Grundstück räumen
  • Streuen bei Schnee und Glätte
  • Hauszugänge, Eingänge & Außentreppen
  • Zufahrten, Stellplätze & Garagenhöfe
  • Wege zu Müllplatz und Tonnen
  • Kontrolle früh morgens bei Glättegefahr
  • Wiederholte Einsätze bei Dauerschnee
  • Einsatzprotokoll für Ihre Unterlagen
Geräumter und gestreuter Gehweg vor einem Wohnhaus
Warum abgeben

Räum- und Streupflicht – zuverlässig erledigt, sauber dokumentiert

Haftung im Blick

Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, drohen Schadenersatz und Schmerzensgeld. Mit einem Fachbetrieb und lückenlosem Einsatzprotokoll ist die Pflicht organisiert und nachweisbar.

Kein Wecker um 5 Uhr

Niemand im Haus muss mehr frühmorgens Schnee schippen oder einen Räumplan organisieren – auch nicht am Wochenende, im Urlaub oder bei Krankheit.

Planbare Kosten

Feste Saisonpauschale oder Abrechnung pro Einsatz – Sie wissen vorher, woran Sie sind. Ist es im Mietvertrag vereinbart, sind die Kosten in der Regel umlagefähig.

Das verlangt die Stuttgarter Satzung

Mo–Fr
bis 7 Uhr
Samstag
bis 8 Uhr
Sonn- & Feiertag
bis 9 Uhr
Räumbreite
1,50 m

Bei neuem Schnee oder Glätte tagsüber bis 21 Uhr nacharbeiten. Kein Salz auf Gehwegen (Ausnahme Eisregen). Verstöße können mit bis zu 500 € Bußgeld geahndet werden.

Für wen

Für alle, die sonst den Räumplan organisieren

Hausverwaltungen

Ein Ansprechpartner für mehrere Objekte, feste Räumbereiche pro Haus und Einsatznachweise auf Abruf.

WEGs & Eigentümer

Die Räum- und Streupflicht ist geregelt – kein Einteilen, kein Nachhaken, keine Lücken an Feiertagen.

Vermieter & Gewerbe

Sichere Wege für Mieter, Kunden und Lieferanten – vom Hauseingang bis zum Stellplatz.

So einfach geht's

In drei Schritten sicher durch den Winter

  1. 1

    Anfrage senden

    Formular ausfüllen oder anrufen – dauert unter 2 Minuten.

  2. 2

    Besichtigung & Räumplan

    Wir sehen uns Gehweg, Zugänge und Flächen an und legen die Räumbereiche fest.

  3. 3

    Vertrag & Einsatz

    Feste Saisonpauschale – bei Schnee und Glätte sind wir da, jeder Einsatz wird protokolliert.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Bis wann muss in Stuttgart geräumt und gestreut sein?+

Laut städtischer Satzung müssen Gehwege montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr auf 1,50 m Breite geräumt und bei Glätte gestreut sein. Schneit es tagsüber weiter oder wird es erneut glatt, muss bis 21 Uhr nachgearbeitet werden – so oft es für die Sicherheit nötig ist.

Was kostet der Winterdienst?+

Das hängt vor allem von der Länge des Gehwegs, den Zugängen und Zusatzflächen wie Stellplätzen ab. Möglich ist eine feste Saisonpauschale oder die Abrechnung pro Einsatz. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot.

Wird mit Salz gestreut?+

Nein. Auf öffentlichen Gehwegen sind in Stuttgart Salz und andere auftauende Mittel verboten – erlaubt ist das nur ausnahmsweise bei Eisregen. Wir streuen mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat.

Was bleibt bei uns als Eigentümer oder Verwaltung?+

Mit dem Vertrag übernehmen wir die Ausführung. Nach der Rechtsprechung bleibt beim Auftraggeber eine Kontrollpflicht – dafür dokumentieren wir jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Leistung. Das Protokoll erhalten Sie auf Anfrage.

Sind die Kosten auf die Mieter umlegbar?+

In der Regel ja: Winterdienstkosten werden üblicherweise den Kosten der Straßenreinigung nach § 2 Nr. 8 Betriebskostenverordnung zugeordnet und können umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Für welchen Zeitraum gilt der Vertrag?+

Üblich ist eine Wintersaison von November bis März. Beginn, Ende und Räumbereiche legen wir im Vertrag schriftlich fest.

In welchen Stadtteilen sind Sie im Einsatz?+

In Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Ost, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Stuttgart-Nord, Bad Cannstatt, Untertürkheim, Degerloch, Sillenbuch, Vaihingen, Möhringen.

LEIDL – Rund ums Haus · Bogenstraße 37 D, 70569 Stuttgart

Der erste Schnee kommt bestimmt

Kostenlose Besichtigung, verbindlicher Festpreis, fester Ansprechpartner.

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